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Donnerstag
28.05.2015

Medien / Publizistik

Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch in einer begleiteten Edition bei der Fédération Internationale de Football Association (Fifa) auf IT-Systemen abgelegte Informationen und Dokumente sichergestellt.

Bei der sogenannten begleiteten Edition händigt der Inhaber der Informationen (hier: Fifa) den Strafverfolgungsbehörden die geforderten Informationen aus, ist bei der Sicherstellung von Informationen behilflich, und ermöglicht so ein gezieltes und schnelles Vorgehen. Bereits vorgängig wurde bei verschiedenen Finanzinstituten in der Schweiz die Erhebung der betreffenden Bankunterlagen angeordnet. Die am Mittwoch sichergestellten elektronischen Daten und Akten sowie die erhobenen Bankunterlagen dienen sowohl dem Schweizer Strafverfahren als auch ausländischen Strafverfahren.

Das mit den US-Behörden koordinierte Vorgehen wurde aus strafprozessualen Gründen (Verhältnismässigkeitsprinzip) so angelegt, dass allfällige strafrechtlich relevante Informationen wirksam und unter der Vermeidung von Kollusion beschafft werden können. Aus diesem Grund wurden die Massnahmen in zwei separat geführten Strafverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft und der zuständigen Staatsanwaltschaft Bezirk Ost von New York anlässlich des Besuchs einer Grosszahl an mit den WM-Vergaben befassten Personen zeitgleich durchgeführt.

Die schweizerischen und die US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden führen keine gemeinsame Untersuchung durch, sondern koordinieren ihre jeweiligen Strafverfahren basierend auf den gesetzlichen Grundlagen.

Die Fifa hatte am 18. November 2014 Strafanzeige gegen unbekannt bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Das Schweizer Verfahren richtet sich entsprechend gegen unbekannte Täterschaft, wobei die Fifa als Geschädigte in diesem Verfahren auftritt - aber eben nicht nur.