Content:

Montag
03.11.2003

Eine Frau musste ans Bundesgericht gelangen, um von der Bundesanwaltschaft zu erfahren, dass ihr Mobiltelefon wegen Terrorismus-Verdacht abgehört wurde. Das Mobiltelefon der Betroffenen war am 24. Juni von der BA angezapft worden, weil ihre Handynummer im Mobiltelefonspeicher eines mutmasslichen Terroristen der El Kaida gefunden worden war. Er soll für mehrere Anschläge in Riad verantwortlich sein. Da die Abhörung keine Ergebnisse brachte, wurde sie am 22. Juli beendet. Im August informierte die BA die Frau über die Aktion und teilte ihr knapp mit, die Abhörung sei «im gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Terroranschlag in Riad» erfolgt. Mehr erfuhr sie auch nicht bei der späteren Akteneinsicht.

Die Frau gelangte in der Folge ans Bundesgericht und ersuchte um eine Überprüfung der Abhörung und um detaillierte Angaben. Laut den Lausanner Richtern hätte sie unter Berücksichtigung aller sonstigen schutzwürdigen Interessen einen Anspruch gehabt, umfassend und verständlich über die Gründe der Überwachung informiert zu werden. Es sei kein Grund ersichtlich, weshalb sie über den für sie entscheidenden Punkt, dass ihre Nummer nämlich auf einem Terroristen-Handy gefunden worden sei, nicht aufgeklärt worden sei. Die BA werde aufgefordert in zukünftigen Fällen soweit möglich für eine umfassende und klare Information der Betroffenen zu sorgen. Nachdem die Frau via Bundesgericht nun erfahren hatte, wieso sie abgehört wurde, zog sie ihre Beschwerde zurück.