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Donnerstag
04.03.2021

Vermarktung

Der Nationalrat hat am Mittwoch die Genfer Akte des Lissabonner Abkommens durchgewunken, wie bereits der Ständerat. Schweizer Marken wie «Appenzeller Mostbröckli» oder «Zuger Kirschtorte» können auf dem Weltmarkt in Zukunft besser geschützt werden. 

Mit dem Beitritt zu dem Abkommen können Schweizer Hersteller die geografischen Bezeichnungen in ihren Produktnamen einfacher und mit geringerem Aufwand schützen. Zurzeit muss noch pro Land ein Gesuch eingereicht werden. Neu soll ein Gesuch mehrere Länder abdecken.

Das Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen von 1958 wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum verwaltet. Im Schweizer Recht wurde dieses System für landwirtschaftliche Produkte 1997 eingeführt. Für nicht landwirtschaftliche Produkte kam die Regelung 2019. 

«Seit Anfang der 1990er-Jahre kam es zu einer erheblichen Diskrepanz in der Auslegung von geografischen Angaben», erinnerte SP-Nationalrätin Sandra Locher-Benguerel am Mittwoch in der Ratsdebatte. Zum Beispiel werde die Marke «Gruyère» nicht nur in der Schweiz, sondern auch in den USA verwendet. 

Deshalb wurde das Lissabonner Abkommen 2015 durch die Verabschiedung der Genfer Akte revidiert: Das Schutzsystem wurde auf «sämtliche geografische Angaben» ausgeweitet. 

Bisher konnten nur Ursprungsbezeichnungen wie beispielsweise «Sbrinz» registriert werden. Mit der Genfer Akte lassen sich nun zum Beispiel auch «Appenzeller Mostbröckli» oder «Swiss Watches» schützen.