Der Bundesrat hat die Unterstützung für die vom Coronavirus arg gebeutelte Kulturbranche festgelegt. Demnach wird der Bund bis 2021 insgesamt 180 Millionen Franken für Kulturschaffende, Verbände und Kulturbetriebe auszahlen.
So sollen beispielweise auf Gesuch Finanzhilfen zur Entschädigung finanzieller Einbussen gewährt werden. Auch Beiträge an Transformationsprojekte, mit denen sich die Kulturbetriebe den Gegebenheiten der Pandemie anpassen können, sollen möglich sein, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Kulturschaffende erhalten auf Gesuch weiterhin Geldleistungen des Vereins Suisseculture Sociale «zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten». Ebenfalls ein Gesuch müssen Kulturvereine im Laienbereich stellen, wenn sie für den finanziellen Schaden entschädigt werden wollen, der aus der Absage oder einer Verschiebung von Veranstaltungen entstanden ist.
Für die Massnahmen im Kulturbereich stellt der Bund in diesem Jahr 50 Millionen Franken zur Verfügung. 2021 wird er den Kantonen 100 Millionen für die Unterstützung der Kulturunternehmen, dem Verein Suissculture Sociale 20 Millionen für die Kulturschaffenden und den Dachverbänden 10 Millionen für die Laienvereine auszahlen. Die Covid-19-Kulturverordnung tritt rückwirkend auf den 26. September 2020 in Kraft.