Der Bund will neben dem Kartellgesetz neu auch die Wettbewerbsbehörden reformieren. Am Freitag hat der Bundesrat das Wirtschaftsdepartement mit der Ausarbeitung von Vorschlägen beauftragt.
Bisher kaum umstritten war, dass die Kontrolle von Firmenfusionen, wie sie im Kartellgesetz geregelt ist, revidiert werden muss. Vom sogenannten qualifizierten Marktbeherrschungstest, wie er heute praktiziert wird, soll zum «Significant Impediment to Effective Competition-Test» gewechselt werden.
Das ist international Standard, eine Anpassung sei «überfällig», begründete der Bundesrat am Freitag den Systemwechsel.
Dass auch die Wettbewerbskommission und ihr Sekretariat reformbedürftig seien, hat sich dagegen erst durch die Vernehmlassung, die letzte Woche zu Ende gegangen ist, in aller Klarheit herausgestellt. So haben nämlich zahlreiche der Stellungnahmen kritisiert, dass die Art, wie die Wettbewerbsaufsicht institutionell aufgestellt sei, ursprünglich nicht angetastet werden sollte.
Der Bundesrat hat darauf nun reagiert und das Departement von Wirtschaftsminister Guy Parmelin aufgefordert, Reformvorschläge für die Wettbewerbshüter auszuarbeiten.