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Mittwoch
26.11.2003

Der Bund will sich im Kampf gegen die Netzwerkkriminalität stärker engagieren. Geplant sind eine differenzierte Verantwortlichkeit der Provider und neue Ermittlungsmöglichkeiten auf Bundesebene. Der Bundesrat führte am Mittwoch eine erste Aussprache über die Vorschläge, die Expertengruppen im Auftrag von Bundesrätin Ruth Metzler erarbeitet hatten. Das EJPD wird ihm einen Vorschlag zur Umsetzung der Massnahmen unterbreiten und diesen nächstes Jahr zusammen mit den Expertenberichten in Konsultation schicken.

Die Expertenkommission «Netzwerkkriminalität» schlägt in Anlehnung an eine EU-Richtlinie eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs vor. Danach sollen der Autor und der Inhaltsanbieter (Content-Provider) die volle strafrechtliche Verantwortung für die von ihnen ausgehenden illegalen Internet-Inhalte tragen. Der Hosting-Provider - er stellt den Content-Providern den Internet-Server zur Verfügung - soll für illegale Inhalte nur beschränkt verantwortlich sein; z.B. dann, wenn er Hinweise Dritter nicht an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. Der Zugangsvermittler (Access-Provider) trägt keine Verantwortung.

Die Arbeitsgruppe Genesis von Bund, Kantonen, Polizei und Justiz schlägt zudem ein Modell zur effizienteren Strafverfolgung in kantonsübergreifenden und internationalen Fällen vor. Der Bund soll hier in der ersten Phase Koordinationsfunktionen übernehmen und einzelne dringliche Ermittlungen anordnen können. Der Bundesrat will aber darauf verzichten, nach dem Vorbild der Effizienzvorlage auch im Bereich der Netzwerkkriminalität eine umfassende neue Bundeskompetenz bzw. Bundesgerichtsbarkeit zu schaffen. Die kantonalen Strafverfolgungskompetenzen sollen erhalten bleiben.