Besonders kritische Infrastrukturen der Informations- und Kommunikationstechnik der Bundesverwaltung sollen künftig von ihr selbst erbracht werden. Falls eine Auslagerung nötig ist, soll diese explizit an Schweizer Unternehmen vergeben werden.
«Die dafür berücksichtigten Unternehmen müssen ausschliesslich unter Schweizer Recht handeln, sich zur Mehrheit in Schweizer Eigentum befinden und ihre Leistung gesamtheitlich innerhalb der Schweizer Landesgrenzen erzeugen», schreibt der Bundesrat dazu.
Die neuen Sicherheitsmassnahmen sind Auswirkungen des NSA-Skandals. Nach den Erkenntnissen zur nachrichtendienstlichen Ausforschung durch Dienststellen ausländischer Staaten habe der Bundesrat eine vertiefte Analyse und Einschätzung der Bedrohungslage veranlasst.