Die Internetauftritte des Bundes sollen für Menschen mit Behinderungen barrierefrei sein. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck ein Massnahmenpaket verabschiedet und beschlossen, eine auf drei Jahre befristete Beratungsstelle einzurichten.
Der Bund wäre bereits seit 2004 verpflichtet, die uneingeschränkte Nutzung der Webseiten des Bundes für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Die Barrierefreiheit des Internets ist zudem eines der Ziele der Strategie des Bundesrats für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz.
Die vom Bundesrat zusätzlich beschlossenen Massnahmen tragen weiterhin bestehenden Barrieren Rechnung, heisst es in einer Mitteilung. Im Vordergrund steht die Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien, das Bereitstellen von Hilfsmitteln und Unterstützungsangeboten sowie Schulungs- und Sensibilisierungsmassnahmen.
Eine auf drei Jahre befristete zentrale Beratungsstelle begleitet die Umsetzung der Massnahmen in den Departementen und soll die Qualität und Koordination sicherstellen.