Content:

Donnerstag
23.10.2014

IT / Telekom / Druck

Der Bund hat überprüfen lassen, ob Informatiklösungen der Bundesverwaltung der Öffentlichkeit gratis zur Verfügung gestellt werden können. In einem dazu erstellten juristischen Gutachten stehen den Verwaltungen nun Kriterien zu den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Verfügung. Sie können damit den Bedarf an gesetzlichen Grundlagen besser beurteilen.

Der Leitfaden ist am Donnerstag vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes publiziert worden.

In einer Interpellation war der Bundesrat im Dezember 2012 aufgefordert worden, zu prüfen, ob die von der Bundesverwaltung selbst entwickelten und mit Steuergeldern finanzierten Softwareprodukte der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können.