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Freitag
18.11.2022

Marketing / PR

«Knebelverträge» passé: Die Buchungs-Plattformen dürfen den Hoterliers keine Preis-Vorschriften mehr machen. (Bild Screenshot)

«Knebelverträge» passé: Die Buchungs-Plattformen dürfen den Hoterliers keine Preis-Vorschriften mehr machen. (Bild Screenshot)

In Zukunft dürfen Hoteliers selber darüber bestimmen, zu welchen Preisen sie ihre Zimmer auf der eigenen Website anbieten. Die sogenannten Paritätsklauseln in Verträgen mit den Buchungs-Plattformen werden verboten.

Mit den von der Hotelbranche als «Knebelverträge» kritisierten Klauseln schrieben die Plattformen den Hoteliers vor, zu welchen Preisen und Konditionen sie ihre Zimmer selber vermarkten durften. Das Argument von booking.com und Co. war, dass die Plattformen den Herbergen und Hotels zusätzliche Reichweite sichern würden. 

Die Wirkung war, dass die Direktvermarktung hinter der Plattformvermarktung das Einsehen hatte.

Mit der Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden Paritätsklauseln bezüglich Preis, Verfügbarkeit oder Konditionen in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten.

«Die neue Regelung im UWG will erreichen, dass die Beherbergungsbetriebe in ihrer Preis- und Angebotsgestaltung frei sind. Das Verbot ermöglicht es ihnen, den Direktvertrieb über die betriebseigenen Webseiten zu fördern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken», begründete der Bundesrat am Mittwoch die Änderung, die das Parlament in der Sommersession beschlossen hatte.

Gemäss dem neuen Art. 8a UWG handelt insbesondere unlauter, wer als Betreiber einer Buchungs-Plattform allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, «welche die Preis- und Angebotssetzung von Beherbergungsbetrieben durch Paritätsklauseln, namentlich bezüglich Preis- Verfügbarkeit oder Konditionen, direkt oder indirekt einschränken».

Der Paragraf ist rein zivilrechtlicher Natur und enthält keine strafrechtliche Sanktionierung.