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Dienstag
04.12.2012

Die Geschäftsverwaltung der Bundesverwaltung wird künftig grundsätzlich elektronisch abgewickelt. Der Bundesrat hat die entsprechenden Grundsätze für die Datenbearbeitung und die Anforderungen an die Informationssicherheit mit einer neuen Verordnung verabschiedet.

Die Verordnung soll am 1. Januar in Kraft treten und die Vorgaben darin sollen bis spätestens 2015 umgesetzt werden. Damit gewährleiste der Bundesrat eine rechtmässige, effiziente, transparente und sichere Geschäftsabwicklung, teilte die Bundesverwaltung mit.