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Donnerstag
15.08.2019

Digital

Ehemalige Adressen bleiben gespeichert

Ehemalige Adressen bleiben gespeichert

Der Bund will einen zentralen Dienst mit den Adressen aller Einwohnern aufbauen. Nutzen werden den Dienst neben den Behörden «zugriffsberechtigte Dritte» wie zum Beispiel Krankenkassen, nicht aber die Einwohner selbst.

Ein Grund für den Aufbau eines Adressdiensts ist, dass es den Behörden heute nicht möglich ist, «auf einfache Weise schweizweit festzustellen, wo eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt angemeldet ist». Daher wird das zuständige Bundesamt für Statistik (BFS) nicht nur die aktuellen Wohnadressen, sondern auch die ehemaligen für zehn Jahre in der Datenbank speichern.

Zudem werden laut dem am Mittwoch publizierten Gesetzesentwurf unter anderem auch die AHV-Nummern, das Geburtsdatum und die Daten von Umzügen erfasst. 

Im Gesetzesentwurf ist ein «Auskunftsrecht» vorgesehen: «Auf Antrag hin gibt das BFS natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Auskunft über ihre Daten und die Informationen, die durch die Abfrage des Informationssystems und die Bearbeitung der darin gespeicherten Daten generiert werden», heisst es zum Datenschutz.

Der Bundesrat rechnet mit jährlichen Betriebskosten von 1,6 Millionen Franken, wie aus einem am Mittwoch publizierten Bericht weiter hervorgeht. Dem stünde ein Nutzen von rund 6,4 Millionen gegenüber, so die offizielle Schätzung.