Basierend auf der E-Government-Strategie Schweiz von 2007 und der öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung treiben Bund, Kantone und Gemeinden E-Government in der Schweiz gemeinsam voran.
Die Resultate aus dem Controlling des Programms E-Government Schweiz und des Aktionsplans sowie die Ergebnisse der Anhörung bei den entsprechenden Fachstellen im Sommer 2014 haben die wichtigsten Handlungsfelder aufgezeigt, in denen die E-Government-Zusammenarbeit ab 2016 optimiert werden kann.
Für die Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz soll daher ab 2016 ein Schwerpunktplan definiert werden, der den heutigen Katalog mit 59 priorisierten Vorhaben sowie den Aktionsplan ersetzt. Wenige Projekte und dauerhafte gemeinsame Aufgaben, die strategisch relevant sind, werden über Leistungsvereinbarungen an verantwortliche Organisationen übertragen.
Fallstudie Zivilstandsänderungen: Im Vorhaben «A1.18 Meldung von Zivilstandsänderungen» wurden bis Februar 2010 die Voraussetzungen geschaffen, dass Gemeinden die Meldungen von Zivilstandsänderungen elektronisch erhalten können. Nun ist diese E-Government-Lösung weitgehend eingeführt. Mit einer Anpassung der Zivilstandsverordnung 2013 (Art. 49 Abs. 3), wonach Meldungen von Zivilstandsänderungen an die Gemeinden ausschliesslich auf dem elektronischen Weg erfolgen dürfen, konnte das Vorhaben beschleunigt werden. Somit ist das elektronische Meldewesen per Ende 2014 bereits in 80 Prozent der Schweizer Gemeinden umgesetzt, und das Vorhaben A1.18 konnte abgeschlossen werden.