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Dienstag
26.01.2016

Medien / Publizistik

Die neue Kulturbotschaft 2016 bis 2020 sieht unter anderem eine Filmstandort- und eine Verlagsförderung vor. Was hat es damit genau auf sich? Nachdem das Parlament den Fünfjahresplan in der letzten Sommersession absegnete, hat das Bundesamt für Kultur (BAK) am Montag an einer Medienkonferenz in Bern die konkreten Förderinstrumente vorgestellt.

Seit dem 1. Januar können sich Verlage für ihre «kulturelle Tätigkeit und Ausstrahlung» fördern lassen. «Die Digitalisierung, durch die Globalisierung hervorgerufene Konzentrationsprozesse und der starke Franken stellen die Verlage vor neue Herausforderungen und machen neue Lösungen notwendig», heisst es in einer Dokumentation des BAK zur Ausgangslage.

Für grössere Verlage sieht die neue Verlagsförderung Strukturbeiträge vor. Sie werden ausgehend vom Umsatz berechnet und nach einem regionalen Verteilschlüssel und der literarischen und kulturellen Ausrichtung des Verlags gewichtet. Strukturbeiträge können zwischen 7500 und 80 000 Franken jährlich betragen. 

Für kleinere Verlage werden Förderprämien ausgeschrieben, die sich auf zwischen 5000 und 7500 Franken belaufen. Für die Verlagsförderung hat das Parlament ein Kostendach von maximal 1,85 Millionen Franken pro Jahr festgelegt.

Mit dem Programm Filmstandortförderung Schweiz (FISS) will das BAK die Dreharbeiten von Schweizer Filmen und Koproduktionen im Inland fördern. Durch das Förderinstrument «sollen bei der Filmproduktion Leistungen vermehrt in der Schweiz bezogen und Produktionen aus dem Ausland in die Schweiz geholt werden», heisst es in der BAK-Dokumentation. Denn mehr Drehtage in der Schweiz bedeuten nicht nur einen Mehrwert für die beteiligten audiovisuellen Betriebe, sondern auch eine «allgemeine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz». 

Damit dem so sei, können sich nur Produktionsunternehmen mit Sitz in der Schweiz bewerben. Zudem werden nur Spielfilme mit einem Produktionsbudget über 2,5 Millionen Franken unterstützt. Dokus müssen mindestens 500 000 Franken budgetieren, um sich bewerben zu können. Von den Budgetuntergrenzen erhofft sich das BAK spürbare Effekte auf den Wirtschaftsstandort.

Die neue Filmstandortförderung wird auf den 1. Juli in Kraft treten. Es ist neben der selektiven und der erfolgsabhängigen Förderung das dritte Förderstandbein des Bundes in der Filmbranche, das auf jährlich maximal 6 Millionen Franken plafoniert ist.

Die Ausschreibungen zu den neu in Kraft gesetzten Fördermechanismen erfolgen «in den kommenden Monaten», hiess es am Montag in Bern.