Der Bund will es nochmals versuchen mit dem E-Voting. Am Mittwoch hat der Bundesrat die Startbedingungen für die elektronische Stimmabgabe festgelegt.
Mit der Revision der entsprechenden Verordnungen werden neu nur noch «vollständig verifizierbare und von unabhängigen Expertinnen und Experten im Auftrag des Bundes überprüfte Systeme» zugelassen, schreibt die Bundeskanzlei am Mittwoch.
Sie dürfen für maximal 30 Prozent des kantonalen und 10 Prozent des schweizweiten Elektorats eingesetzt werden. Auslandschweizer sowie Stimmberechtigte mit einer Behinderung werden als besondere Zielgruppen von E-Voting bei der Berechnung der Limiten nicht mitgezählt.
Die virtuelle Stimmabgabe war in die Kritik geraten, weil sie technisch fahrlässig sei oder weil sie auch unabhängig von ihrer technischen Zuverlässigkeit das Misstrauen der Stimmbevölkerung schüre.
Die Experten des Bundes sollen den Testbetrieb des relaunchten E-Voting neuerdings «ständig begleiten», wie es aus Bundesbern weiter heisst. Ein Massnahmenkatalog solle erarbeitet werden, die IT-Mechanik kontinuierlich verbessert werden.
Einzelne Kantone wollen den Versuchsbetrieb mit dem System der Post wiederaufnehmen. Die Bundeskanzlei hat dieses System prüfen lassen.
«Die Ergebnisse der unabhängigen Überprüfung werden zu den Grundlagen gehören, die der Bundesrat berücksichtigt, wenn er auf Gesuch eines Kantons über eine Grundbewilligung entscheidet», schreibt die Bundeskanzlei.