Der Bund will die Grundversorgung im Telekombereich an den technologischen Wandel und «die verschiedenen Bedürfnisse» von Konsumenten und Wirtschaft anpassen.
Der Entwurf der revidierten Verordnung über Fernmeldedienste, den das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Dienstag in die Vernehmlassung schickte, will die minimale Datenmenge eines Internetzugangs auf 3000/300 Kbit pro Sekunde erhöhen.
Die Revision kommt nicht von ungefähr zum jetzigen Zeitpunkt. Wenn das Bakom auf Anfang 2018 die Grundversorgungskonzession neu vergeben wird, will es Inhalt und Umfang der Grundversorgung neu geregelt haben.
Wie bisher legt die Verordnung auch Höchstpreise fest. Im Preis für ein Festnetztelefonabo, der 27.20 Franken nicht übersteigen darf, müssen alle Anrufe ins schweizerische Fest- und Mobilnetz inbegriffen sein. Ein Kombiabo mit Telefon und Internet darf nicht teurer als 58.75 Franken sein.
Zur Festsetzung dieser Höchstpreise «stützte sich der Gesetzgeber auf die derzeit geltenden Preise unter Berücksichtigung der Besonderheiten der neuen Angebote». So buchhalterisch es auch daherkommen mag: Die Kosten für Telefon und Internet sind verwundbare Stellen in einer Gesellschaft, die auf schneller Kommunikation und günstiger Information aufbaut.
Die aktuelle Grundversorgungskonzession, die die Swisscom hält, läuft Ende 2017 aus.