Content:

Freitag
27.08.2010

Medien / Publizistik

Im Verfahren um eine Radiokonzession im Sendegebiet Graubünden und Aargau «hat der Verleger der Südost Radio AG, Hanspeter Lebrument, eine weitere Niederlage beim Bundesverwaltungsgericht erlitten».

Dies schreiben die Initianten von Radio Südost (Roger Schawinski, Stefan Bühler und Daniel Sigel) am Donnerstagmorgen in einer Mitteilung. Grund für den Triumph ist die Tatsache, dass das Bundesverwaltungsgericht das von Lebrument geforderte Ausstandsbegehren gegen den Vizepräsidenten ablehnt. In seinem Zwischenentscheid vom Montag schreibt das Bundesverwaltungsgericht, «dass bei objektiver Betrachtung keine Umstände vorliegen, die den Anschein der Befangenheit und die Gefahr der Voreingenommenheit zu begründen vermögen». Das Ausstandsbegehren sei deshalb abzuweisen.

Gleich deren zwei hatte Hanspeter Lebrument im Frühling eingereicht, nachdem das Radio Südost bei der Konzessionserteilung gegen Radio Grischa (Südostschweiz Medien AG) unterlag und deshalb Beschwerde eingereicht hatte. Die Verfügung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) über die weiteren Schritte (Einbezug der Weko) stiess diesen Frühling sowohl in Graubünden wie im Aargau auf Ablehnung. Roger Schawinski, der bei beiden Konzessionsgesuchen beteiligt ist, und seine jeweiligen Partner erhoben dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Und dann ging es los: Der Bünder Medienmogul Lebrument war sich nicht zu schade, auch weit hergeholte Begründungen hervorzukramen, um das Verfahren in die Länge zu ziehen. Nachdem er sich in dieser Angelegenheit mit dem Bündner Bundesverwaltungsgerichtspräsidenten Bandli höchst persönlich in Chur getroffen und gar die Justizministerin Widmer-Schlumpf - ebenfalls Bündnerin notabene - um Hilfe gebeten hatte, verlangte er, dass gleich alle drei zuständigen Richter in den Ausstand treten.

Doch damit nicht genug: Den Ansprüchen Lebruments nachkommend, wurde Markus Metz, seines Zeichens Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts und ebenfalls Bündner, eingesetzt, um das Ausstandsbegehren zu prüfen.

Doch wiederum passte es dem König aus Chur nicht, was ihn zum Einreichen eines zweiten Ausstandsbegehrens bewegte. Begründung: Der Vater von Richter Markus Metz hatte in den Sechzigerjahren im Zusammenhang mit einer Buchverlagsgründung mit einem der heutigen Beschwerdeführer geschäftlich zu tun. Die daraus entstandenen Publikationen seien in Lebruments Tageszeitung «Südostschweiz» regelmässig besprochen worden, wobei Richter Metz als Abonnent der Zeitung bis 2003 diese Rezensionen regelmässig mitverfolgt hätte. Ergo sei der Herr Richter befangen, so die Ausstandsbeschwerde von Lebrument.

Nun dürfte es aber Schluss sein mit der Realsatire in den Bündner Bergen: Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am Montag wurde nun das zweite Ausstandsbegehren abgelehnt, wobei Metz das erste Ausstandsbegehren beurteilen - und aller Voraussicht ebenfalls ablehnen wird.

Demnächst soll also entschieden werden, ob das vorgesehene Richtergremium wie geplant eingesetzt werden kann, um dann über das Verfahren des Bakom zu befinden

Sobald das Bundesverwaltungsgericht dies geklärt hat, wird die Weko endlich zur eigentlichen Sache kommen können und die Untersuchungen über die mögliche missbräuchliche marktbeherrschende Stellung der Medienhäuser in Graubünden und im Aargau aufnehmen.