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Montag
01.07.2002

Bündner Jägerinnen und Jäger dürfen künftig Mobiltelefone auf die Hochjagd mitnehmen, dürfen sie aber nur in Notsituationen gebrauchen. Nach der neuen Vorschrift müssen die bisher gänzlich verbotenen Mobiltelefone während der Hochjagd ausgeschaltet bleiben. Nur in medizinischen Notfällen, im Kontakt mit der Wildhut oder den Schweisshunde-Zentralen dürfen die rund 5500 Bündner Jägerinnen und Jäger das Handy verwenden, wie Hannes Jenny, Wildbiologe beim Amt für Jagd und Fischerei, am Montag zu einem Entscheid der Bündner Regierung sagte. «Wir werden die Jäger beobachten und Verstösse gegen das Bundesgesetz konsequent ahnden.»