Die Schweizer Buchhändler und Verleger halten daran fest, dass feste Ladenpreise nicht gegen das Wettbewerbsgesetz verstossen. Sie legen nun Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht ein, nachdem ihr Anliegen vor der Wettbewerbs- und Rekurskommission abgewiesen worden war. Der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) ist der Auffassung, dass die Wettbewerbskommission die Verhältnisse auf dem Büchermarkt falsch und mit «verkürztem Prüfungsmassstab» analysiert habe. Die von der Rekurskommission geschützte Ablehnung der Preisabsprache im Buchhandel sei deshalb «rechtlich unhaltbar», schreibt der Verband am Montag.
Montag
28.05.2001