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Montag
22.07.2013

Medien / Publizistik

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz eröffnet kein Strafverfahren gegenBruno Frick. Damit stellt die zuständige Strafbehörde klar, dass im Zusammenhang mit der Strafanzeige aus dem Jahr 2011, welche einen geschäftlichen Vorfall aus dem Jahr 1999 betrifft, der Verdacht gegen den ehemaligen CVP-Ständerat nicht erhärtet werden konnte.

«Betrüblich bleibt der Umstand, dass es mit Hilfe einer haltlosen Strafanzeige und der Schlagzeile eines Sonntagsblattes möglich ist, eine Kampagne gegen Personen des öffentlichen Lebens loszutreten», schreibt Frick in einem Kommuniqué vom Freitag. Mit häufig wiederholten Verdächtigungen werde eine Person in Misskredit gezogen. «Der Schaden ist angerichtet, auch wenn die Vorwürfe in sich zusammenfallen.»