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Mittwoch
18.02.2004

Das Topmodel Naomi Campbell hat ihren Kampf um das Recht auf Privatleben am Mittwoch vor das britische Oberhaus getragen. Mit einem Bericht über einen Besuch des Models bei einer Drogen-Selbsthilfegruppe habe der «Daily Mirror» im Februar 2001 Campbells Privatsphäre verletzt, argumentierte ihr Anwalt Andrew Caldecott vor einem Gremium von fünf als Oberste Richter des Landes amtierenden Lordrichtern. Damit ist der Fall jetzt vor der obersten juristischen Instanz des Landes. Eine Entscheidung der Lordrichter könnte weit reichende Folgen für das britische Rechtssystem haben, wo ein klar formuliertes Gesetz über den Schutz der Privatsphäre bisher fehlt. Ein Londoner Gericht hatte dem Model im März 2002 in erster Instanz Recht gegeben und geurteilt, der Bericht des «Daily Mirror» habe Campbells Privatsphäre sowie den Datenschutz verletzt. Der 33-Jährigen wurden 3500 Pfund Entschädigung zugesprochen. Ein Berufungsgericht hob das Urteil auf und verurteilte Campbell zur Zahlung der Gerichtskosten in Höhe von 350 000 Pfund.