Ein britischer Raubkopierer muss 33 Monate ins Gefängnis, weil er den US-Actionfilm «Fast & Furious 6» heimlich abgefilmt und ins Internet gestellt hat.
Wie britische Medien berichteten, wurde die illegale Kopie des Streifens 779 000 Mal kostenfrei heruntergeladen. Die Hollywood-Produktionsfirma Universal Pictures hatte über die britische Föderation gegen Copyright-Diebstahl (Fact) geltend gemacht, dass ihr ein geschätzter Verlust von 2,3 Millionen Pfund (2,8 Millionen Euro) entstanden sei.
Der 25-jährige Programmierer gestand vor dem Gericht, Kopien des Films illegal verteilt zu haben. Er bezifferte den Erlös aus dem Verkauf der Kopien auf rund 1000 Pfund - 1,50 Pfund pro Kopie.
Der Richter nannte sein Vorgehen «dreist und arrogant.» Es gehe nicht in erster Linie um den persönlichen Profit. Die Ernsthaftigkeit des Falls läge in dem Schaden für die «Filmindustrie als Ganzes», sagte der Richter bei der Verurteilung.
Seit Anfang des Jahres können auch Internetanbieter verpflichtet werden, illegale Webseiten zu sperren, auf denen Filme zum Streamen angeboten werden.
Sperrmassnahmen müssen nach europäischem Recht aber ausgewogen sein. Das hatte der Europäische Gerichtshof bereits im März entschieden.
Konkret geht es um den österreichischen Internetanbieter UPC Telekabel und die Webseite kino.to. Das deutsche Filmstudio Constantin Film und die Filmproduktionsgesellschaft Wege hatten geklagt, weil auf der Webseite Raubkopien ihrer Filme verbreitet wurden.
Sie verlangten von dem Internetanbieter, den Zugang zu kino.to zu blockieren. Kino.to stellte 2011 den Betrieb ein. Daher geht es vor allem um die Frage, ob Netzsperren in ähnlichen Fällen zulässig sind.