Brillenfassungen, Schmuck, Uhren, Sportartikel, aber auch sportliche und kulturelle Anlässe unter dem Markenartikel «Bin Ladin» wollte die Zuger Firma «Falcon Sporting Goods» unter die Leute bringen und liess die entsprechende Marke am 16. August 2001 ins Register eintragen. Jetzt hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum von Amtes wegen ein Verfahren eingeleitet auf Wiedererwägung und Widerruf der Eintragungsverfügung. «Wir haben das sicher nicht leichthin gemacht, aber die Verhältnisse haben sich nach dem 11. September derart massiv geändert, dass der Schritt im öffentlichen Interesse gerechtfertigt ist», sagte Stefan Fraefel vom Rechtsdienst der Markenabteilung am Donnerstag auf Anfrage vom Klein Report. Bei der «Falcon Sporting Goods» in Zug nahm am Donnerstag niemand das Telefon ab. Die Firma, die den Namen ins Markengregister eintragen liess, gehört dem in Genf lebenden Yeslam Binladin, Halbbruder des von den USA als Terrorist gesuchten Osama Bin Ladin. Ausgerechnet dieser Yeslam Binladin kämpfte bis vor Bundesgericht gegen ein Buch, das seine Firmen in die Nähe der Familie Bin Laden rücke
Für folgende Artikel und Dienstleistungen lautete die Marke «Bin Ladin» mit der Nummer 488044:
- Brillenfassungen; optische, numerische, magnetische und digitale Datenträger; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild.
- Fahrzeuge, Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft und auf dem Wasser.
- Schmuckwaren, Juwelierwaren, Uhren.
- Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus.
- Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.
- Sportartikel.
- Detailhandel mit audiovisuellen Erzeugnissen aller Art; Detailhandel mit Sportartikeln, Bekleidungsstücken und Modeaccessoires aller Art.
- Durchführen und Organisieren von sportlichen und kulturellen Anlässen.
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Donnerstag
18.07.2002