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Freitag
27.06.2003

Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» («FAZ») hat mit Boris Becker und dem Anriss «Der strauchelnde Liebling» für einen Artikel in ihrer Sonntagszeitung geworben: Doch der Artikel ist nie erschienen. Die «FAZ» habe, so Becker, seine Prominenz gezielt ausgenützt. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat nun am Freitag den Weg für eine Schadenersatzklage des früheren Tennisprofis Becker gegen die «FAZ» frei gemacht. Das Gericht habe ein früheres Urteil des Landgerichts München bestätigt, wonach die Zeitung die Persönlichlichkeitsrechte Beckers mit einer Werbekampagne verletzt habe, teilte eine OLG-Sprecherin mit. Becker-Sprecher Robert Lübenoff sagte, der ehemalige Tennisstar werde die «FAZ» auf Schadensersatz in Höhe von mindestens einer Million Euro verklagen.

Die von der «FAZ» eingelegte Berufung wies das Gericht zurück. Der Verlag müsse nun Auskunft darüber erteilen, wo und in welchem Umfang mit dem Bild Beckers geworben worden sei, sagte die OLG-Sprecherin. Das Urteil sei jedoch noch nicht rechtskräftig, da die «FAZ» vier Wochen Zeit habe, beim Bundesgerichtshof Beschwerde einzulegen.