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Sonntag
22.06.2003

Der Richter des 162. Zivilgesetzes in Dallas, Bill Rhea, hat die Prüfung über die Zulassung der Klage von Ex-Botschafter Thomas Borer und seiner Frau Shawn Fielding auf Herbst verschoben, wie die «SonntagsZeitung» schreibt. Das Ehepaar hat im März beim US-Bezirksgericht eine Klage gegen die Medienhäuser Burda («Focus», «Bunte») und Bertelsmann (RTL, «Stern») wegen ihrer Berichterstattung über die angebliche Sexaffäre von Borer mit der Visagistin Djamile Rowe eingereicht. Darin wird Schadenersatz wegen Verleumdung, vorsätzlicher Zufügung von seelischem Schaden und Verschwörung gefordert. Siehe auch: Klage gegen Bertelsmann und Burda: Fielding will Geld und Borer-Klage: Burda schlägt zurück