«Wer zum vergleichsweise hohen Lohn hinzu einen Bonus braucht, um gut zu arbeiten, verrät eine unzulängliche Identifikation mit seiner Aufgabe», liess sich Roger de Weck im Februar 2009 in der «SonntagsZeitung» zitieren. Und selbst? 103 000 Franken, so viel hat der SRG-Generaldirektor 2011 als «Einmalzahlung variabler Leistungskomponenten, Erfolgsanteile, Bonifikationen usw.» erhalten, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Kaderlohnreporting 2011 des Bundes hervorgeht. Zusammen mit dem Fixlohn von 393 488 Franken und «anderen Nebenleistungen» im Umfang von 47 296 Franken ergibt das einen Gesamtlohn von stolzen 543 784 Franken.
Damit verdiente de Weck 2011 zwar mehr als ein Bundesrat (444 718 Franken plus 30 000 Franken Spesenpauschale), aber weniger als sein Vorgänger Armin Walpen im Jahr davor: 616 797 Franken und damit fast 75 000 Franken mehr kassierte Walpen 2010 in seinem letzten Amtsjahr als SRG-Generaldirektor. Walpen hatte mit 414 000 Franken zwar ein leicht höheres Grundgehalt als de Weck, rund die Hälfte der Lohndifferenz entfällt aber auf die «Nebenleistungen». Zudem beanspruchte Walpen 2010 Honorare über 12 129 Franken als «Einmalige Geldleistungen zur Abgeltung besonderer Aufgaben und Einsätze», sprich für Verwaltungsratsmandate in Tochtergesellschaften und Beteiligungen der SRG.
Nicht darben mussten 2011 auch die andern sechs Geschäftsleitungsmitglieder um Generaldirektor Roger de Weck: Für sie gab es im Schnitt 62 367 Franken «Erfolgsanteil», was den Herren zusammen mit ihren fixen Gehältern zu einem Durchschnittseinkommen von 415 664 Franken gereichte. Festgelegt wurde dies übrigens durch Roger de Weck, wie dem SRG-Geschäftsbericht zu entnehmen ist: «Für die übrigen Geschäftsleitungsmitglieder legt der Generaldirektor innerhalb des vorgegebenen Gehaltsrahmens die Grundgehälter und Leistungsanteile fest.» Das Grundgehalt und den Leistungsanteil des Generaldirektors wiederum bestimmt der SRG-Personalausschuss, dem SRG-Präsident Raymond Loretan (Vorsitz), Viktor Baumeler, Hans Lauri und Jean-Francois Roth angehören.
Welcher Erfolg aber wurde mit dem «Leistungsanteil» vergütet? Waren es die 25,8 Millionen Franken Gewinn, die der öffentlich-rechtliche Medienkoloss 2011 bei einem Umsatz (u.a. Einnahmen aus Gebühren- und Werbegeldern) von 1,6 Milliarden Franken erwirtschaftet hat? Weit gefehlt: «Da die Ziele der Geschäftsleitungsmitglieder der SRG SSR aus den strategischen Stossrichtungen der Balanced Scorecard (BSC) der SRG SSR abgeleitet werden, besteht eine längerfristige Orientierung; kurzfristige Ziele mit operativem Charakter fehlen gänzlich in den Zielsetzungen der GL-Mitglieder», ist im Kaderlohnreporting zu lesen. Und weiter: «Innerhalb der BSC werden einzelne Komponenten (z.B. Politik&Gesellschaft, Finanzen&Wirtschaftlichkeit, Markt) je nach Positionierung der Organisations- bzw. Unternehmenseinheit unterschiedlich gewichtet, so wird zum Beispiel beim CEO `Politik&Gesellschaft` am höchsten gewichtet», wird erläutert.
Geht es nach dem Willen des Bundesrates, soll die heutige Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen durch eine geräteunabhängige Abgabe ersetzt werden. Damit müssten alle Gebühren bezahlen - gleichgültig, ob sie ein Empfangsgerät besitzen oder nicht. Davon ausgenommen werden sollen bis heute einzig Bezüger von Ergänzungsleistungen und KMU mit einem Jahresumsatz unter 500 000 Franken.
Umsonst war Radio und Fernsehen 2011 für den SRG-Generaldirektor und seine GL-Mannen selber. Die Billag-Gebühren übernahm - neben anderen Dingen wir einem Geschäftswagen und einem GA für private Zwecke - die SRG höchst selbst; aufgezählt ist dieser Lohnbestandteil im Kaderlohnreporting 2011 ironischerweise unter «Weitere, auch nicht quantifizierbare Nebenleistungen». Auch hier ist das SRG-Kader gegenüber dem Bundesrat also klar im Lohnvorteil - die Billag-Gebühren nämlich müssen unsere Magistraten aus der eigenen Tasche bezahlen.