Das Hamburger Landgericht hat entschieden: Der deutsche Satiriker Jan Böhmermann darf bestimmte Teile seines Gedichtes «Schmähkritik» weiterhin nicht mehr veröffentlichen. Damit gaben die Richter einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in Teilen statt, wie am Freitag verschiedene Medien berichten.
Jan Böhmermann hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.
Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich. Dann muss sich das Hanseatische Oberlandesgericht damit befassen. Die Anwälte beider Parteien hatten jeweils für den Fall einer Niederlage angekündigt, den weiteren Rechtsweg beschreiten zu wollen.
Bereits im Mai 2016 hatte das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach der Moderator den grösseren Teil seines Gedichts «Schmähkritik» nicht mehr wiederholen dürfe.