Die Zürcher Staatsanwaltschaft darf die Korrespondenz von Christoph Blocher und der «Weltwoche» für ihre Strafuntersuchung nicht verwenden. Das Bundesgericht entschied, dass diese dem Quellenschutz unterliege.
Die Dokumente waren am 20. März 2012 anlässlich einer Hausdurchsuchung bei Blocher sichergestellt worden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich führt gegen den Unternehmer und SVP-Politiker ein Strafverfahren wegen Verdachts der Gehilfenschaft und der versuchten Verleitung zur Verletzung des Bankgeheimnisses.
Blocher wird vorgeworfen, einen Privatbank-Angestellten bei sich zu Hause empfangen zu haben, der im Besitz von Informationen über den damaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand gewesen sei. Blocher soll dem Banker geraten haben, mit einem «Weltwoche»-Journalisten in Kontakt zu treten, der gerade zum Thema recherchierte.
Das Obergericht darf nun bei dieser Untersuchung die Korrespondenz zwischen Blocher und der «Weltwoche» nicht verwenden, da sie unabhängig vom Fundort dem Quellenschutz für Medienschaffende unterliegen.
Auf die Beschwerden Blochers gegen die Hausdurchsuchung und die rückwirkende Erhebung seiner Telefonkontakte ging das Bundesgericht nicht ein. Beides sei formell korrekt verlaufen.