In der Affäre um den ehemaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand, der am 9. Januar 2012 wegen umstrittener Devisengeschäfte zurücktrat, erhält Alt-Bundesrat Christoph Blocher nun eine Genugtuung von 133 000 Franken, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet.
Am 19. März 2012 eröffnete die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen Alt-Bundesrat Christoph Blocher ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Bankgeheimnisverletzung. Einen Tag später führten die Ermittler sowohl in seiner Villa in Herrliberg als auch in seinen Büros in Männedorf Hausdurchsuchungen durch. Die Eröffnung des Verfahrens gegen den damaligen SVP-Nationalrat ging durch die Medien, und der damalige Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner sagte vor laufender Kamera, man habe bei den Durchsuchungen «potenziell beweisrelevantes Material» gefunden.
Die Vorwürfe gegen Blocher erwiesen sich jedoch als haltlos. Am 7. Dezember 2015 stellte die Zürcher Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn wieder ein. Was bis jetzt nicht bekannt war: Wegen des Verfahrens zahlt die Zürcher Staatsanwaltschaft Christoph Blocher Schadenersatz und Genugtuung in der Höhe von rund 133 000 Franken. 500 Franken sind Genugtuungszahlungen, der Rest Entschädigungen für Blochers Anwaltskosten. Dieser hatte einen Stundenansatz von knapp 280 Franken verrechnet, wie aus der Einstellungsverfügung hervorgeht, wie die Sonntagszeitung der NZZ schreibt.
Blocher hatte gar Entschädigungen in der Höhe von 216 000 Franken verlangt. Der Staatsanwalt, der das Verfahren einstellte, wies allerdings zahlreiche Forderungen ab, etwa für die Medienarbeit des Anwalts.