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Donnerstag
29.10.2020

Medien / Publizistik

Erst wollte er nichts, jetzt doch 1,25 Mio.

Erst wollte er nichts, jetzt doch 1,25 Mio.

Der Bundesrat hat die nachträgliche Auszahlung von Ruhegehältern an Magistratspersonen auf fünf Jahre beschränkt. Davon profitiert der 2007 abgewählte Justizminister, Milliardär und Medienunternehmer Christoph Blocher.

Scheidet ein Bundesrat aus seinem Amt aus, hat er Anspruch auf ein Ruhegehalt. Gesetz und Verordnung lassen jedoch offen, was passiert, wenn eine Magistratsperson ihren Anspruch nicht direkt nach dem Ausscheiden aus dem Amt geltend macht. 

Weil das geltende Recht zu dieser Frage schweigt, sei die Rechtslage durch Auslegung zu ermitteln, schreibt der Bundesrat am Mittwoch. Auf ein Gesuch von Christoph Bocher hatte der Bundesrat Anfang Juli der nachträglichen Auszahlung über fünf Jahre hinaus zugestimmt, sofern die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) diesem Entscheid zustimmen würde. 

Im September hatte die FinDel dem Bundesrat jedoch empfohlen, auf eine nachträgliche Auszahlung zu verzichten. 

«Der Bundesrat teilt die Ansicht der FinDel, dass die nachträgliche Auszahlung von Ruhegehältern nicht dem Sinn und Zweck der Ruhegehaltregelung entspricht. Er ist jedoch der Ansicht, dass unter den geltenden Bestimmungen ein rechtlicher Anspruch auf eine nachträgliche Auszahlung des Ruhegehaltes innerhalb einer Verjährungsfrist von fünf Jahren besteht», teilte die Regierung am Mittwoch mit.

Entschieden hat der Bundesrat konkret, «bis zum Vorliegen einer Regelung, die die nachträgliche Auszahlung ausschliesst, bei einem entsprechenden Antrag Ruhegehälter höchstens bis fünf Jahre nachträglich auszubezahlen». Abgewiesen werden Ansprüche, die weiter zurückreichen. 

Seit seiner Abwahl 2007 hatte Blocher auf sein Ruhegeld verzichtet. Im Juli 2020 machte er eine Nachforderung von 2,7 Millionen Franken geltend. 

Bei einem jährlichen Ruhegehalt von 225'000 Franken darf Blocher jetzt mit 1'125'000 Franken rechnen.