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Sonntag
08.01.2017

Medien / Publizistik

Der «Blick am Abend» hat nicht gegen medienethische Grundsätze verstossen, indem er ein Foto der Ex-Miss-Schweiz Lauriane Sallin mit ihrem damaligen Ex-Freund publizierte. Keiner der beiden hatte in die Publikation eingewilligt.

Eine anonyme Person, die selber nicht direkt von der Publikation betroffen ist, hatte aus dem Klein Report nicht bekannten Gründen beim Presserat Beschwerde eingereicht. Danach hatte zunächst «Blick am Abend»-Chefredaktor Peter Röthlisberger die Gelegenheit, vor dem Ethikgremium Position zu beziehen.

Sowohl Lauriane Sallin wie auch ihr Ex-Freund seien von der Redaktion wegen des Fotos kontaktiert worden: Die Ex-Miss habe die Publikation nicht verboten und ihr Ex-Freund gar nicht geantwortet. Röthlisberger wunderte sich deshalb über die Beschwerde, da sich die Personen scheinbar nicht am Bild gestört hätten.

Doch das ist gemäss Presserat gar nicht relevant: Zur Veröffentlichung eines Bildes brauche es die explizite Einwilligung durch die Personen. Eventuell könne die Publikation dadurch gerechtfertigt sein, dass der Ex-Freund die Bilder selber auf Instagram an die Öffentlichkeit gebracht hat.

Aber auch dieser Ansatz war schlussendlich nicht entscheidend. Dadurch, dass Sallin und ihr Ex-Freund ihre Beziehung bereits in der Vergangenheit öffentlich zur Schau stellten, hätten sie selber entschieden, an die Öffentlichkeit zu gehen. Deshalb müssen sie sich auch gefallen lassen, dass Bilder aus ihrem Privatleben ohne ihre Einwilligung im «Blick am Abend» erschienen sind.