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Samstag
01.08.2015

Medien / Publizistik

Ein SVP-Blogger hatte im Januar, kurz nach den Anschlägen auf «Charlie Hebdo», zu «moslemfreien Fluglinien» aufgerufen. Blick.ch und «Blick am Abend» griffen das Getwitter auf und berichteten über den Facebook-Kommentar, ohne die Privatsphäre des namentlich genannten Mannes zu verletzten, befand der Presserat.

Der Blogger Manuel Cadonau fühlte sich missverstanden und beschwerte sich beim Presserat, die «Blick»-Berichte hätten den Eindruck erweckt, er sei ein Rassist. «Hier wurde Satire aus dem Kontext gerissen.» Hätte man es im Zusammenhang gesehen, sei offensichtlich gewesen, dass er satirisch gesrpochen hatte.

Der «Blick» hielt gemäss Presserat dagegen, dass mit dem Tweet «zwar kritisch, aber fair» umgegangen worden sei. «Anders als in der Beschwerdeschrift dargestellt sei der Beitrag von Cadonau sowohl in der Printausgabe von ‚Blick am Abend’ als auch in der Online-Version auf Blick.ch in der Originalversion, das heisst im Kontext veröffentlicht worden», argumentierte das Ringier-Blatt laut Presserat.

Der Presserat kam zum Schluss, dass «von einem Unterschlagen wesentlicher Elemente» nicht die Rede sein kann. Er hielt Cadonaus Verweis auf Satire zudem für «nicht stichhaltig». Aufgrund früherer umstrittener Äusserungen des Beschwerdeführers in sozialen Medien musste die Redaktion nicht davon ausgehen, dass es sich um Satire handelte. «Wenn man Satire als solche ‚deklarieren’ muss, ist es in der Regel keine», so das Gremium.

Auch der Vorwurf, der «Blick» hätte die Privatsphäre des Bloggers verletzt, wies der Presserat ab. Die Artikel waren kurz nach den Anschlägen auf die Redaktion der Zeitschrift «Charlie Hebdo» erschienen. Über die Diskussionen in den Sozialen Medien zu berichten, sei zu diesem Zeitpunkt von allgemeinem Interesse gewesen.

«Der Beschwerdeführer äussert sich regelmässig zu politischen Themen, seine Facebook-Seite gleicht schon fast einem Blog», stellte der Presserat fest. Zudem war der Cadonau Kantonsratskandidat seiner Partei, was das öffentliche Interesse an der Berichterstattung zusätzlich unterstreiche.