Das Kreisgericht Wil hat den «Blick»-Reporter, der sich wegen Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses vor einem Einzelrichter verantworten musste, zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 120 Franken verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Journalist soll über einen Privatdetektiv einen St. Galler Kantonspolizisten dazu angestiftet haben, zwei Aufnahmen von mutmasslichen Straftätern aus der Datenbank der Polizei zu beschaffen. Die illegal beschafften Fotos veröffentlichte der «Blick» im März 2011 in der Berichterstattung über eine Reihe von Vergewaltigungen an weiblichen Taxifahrgästen. Wie später bekannt wurde, hatte der «Blick» dabei zunächst einen fälschlicherweise verdächtigten Taxifahrer - den Bruder des Täters - abgebildet.
Die Tat wertete der Richter als «Kettenanstiftung». Das nächste Glied in der Kette, der durch den Journalisten beauftragte Privatdetektiv, verurteilte das Gericht zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 100 Franken. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt verurteilt wurde der Polizist.
Auf den Zivilweg verwiesen hat das Kreisgericht den irrtümlicherweise im «Blick» abgebildeten Taxifahrer, der vom Reporter eine Entschädigung über 30 000 Franken forderte. Eine Forderung, die Ringier-Sprecher Edi Estermann am Mittwoch gegenüber dem Klein Report als «einigermassen erstaunlich» bezeichnete, denn die Angelegenheit sei mit dem Betroffenen, der in Wil von SP-Ständerat Paul Rechsteiner vertreten wurde, bereits einvernehmlich geregelt worden.