Der «Blick» ist am Montag erstmals in neuer Aufmachung erschienen. Neben einem neuen Layout präsentiert sich die Boulevardzeitung auch mit inhaltlichen Neuerungen. Neu ist am Montag beispielsweise die Themenseite «LifestyleBlick» - für Frauen und neugierige Männer wie es in der Medienmitteilung vom Montag hiess, und am Samstag erscheint neu der «SamstagsBlick» mit Interviews, Reportagen, Analysen.
Was auf Anhieb ins Auge sticht: Die neue Farbgebung und das neue Layout. Verantwortlich dafür ist das Zürcher Gestaltungsbüro Schwerzmann/Rothenfluh. Statt schwarz und rot, die nur noch sparsam eingesetzt werden, dominieren die Farben blau (blau spielt u. a. bei der Rubrik «Liebe & Sex» von Eliane eine Rolle als auch beim «Bibelzitat der Woche») - olive und rosa. Mit dieser ruhigeren Farbgebung wollen Chefredaktor Werner De Schepper und sein Team vorwiegend Frauen ansprechen (der «Blick» verlor in letzter Zeit insbesondere an Leserinnen) und zudem eine junge Leserschaft zwischen 25 bis 45 Jahren an sich binden. «Harte Farben kommen bei Frauen nicht gut an», so De Schepper, der auf beinahe alles eine Antwort zu haben scheint. Selbst darauf, dass manchmal alles ganz anders ist, als wir meinen. Ebenfalls verschwunden ist das Seite-3-Girl, ein alter Blickfang der Zeitung.
Ein grösseres Logo auf der Frontseite und neue Schrifttypen bieten dafür einen neuen, ungewohnten Blickfang. Auch die beinahe mannshohen Manager und Sportskanonen, die den neuen Sportteil zieren, sind in Zukunft nicht mehr zu übersehen ob Sieger oder Verlierer. Neu ist auch der Untertitel «Die Tageszeitung der Schweiz» (bisher: «Unabhängige Schweizer Tageszeitung»).
Obwohl der «Blick» transparenter und toleranter werden möchte, bleibt er, wie es in der Mitteilung weiter hiess, eine klassische Boulevardzeitung mit Unterhaltung, Prominenz, Erotik, Unglücksfällen und Verbrechen. Der Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kultur werde genügend Raum gegeben.
Aber wie jedem Zeitungsmacher bekannt, neues Layout hin, tolle Schriften her: Inhalt kommt vor Form.
Montag
12.05.2003