Die Boulevardzeitung «Blick» ist vom Schweizer Presserat wegen einer Berichterstattung getadelt worden, in der es um den Vorwurf eines «Ärztepfusches» ging. Die Zeitung hatte unter der Schlagzeile «Wegen Pfusch im Spital Wil: Muss dieses Baby sterben?» im Februar dieses Jahres den Vorwurf auf mangelnde ärztliche Versorgung gegen eine Kinderärztin und das Spital Wil erhoben. Laut Darstellung von «Blick» sei ein zehn Tage altes Baby vom Spital abgewiesen worden, weil lediglich ein harmloser Schnupfen festgestellt worden sei, der sich nachträglich als Lungenentzündung herausgestellt habe.
Gegen diese Berichterstattung wehrten sich die Betroffenen mit dem Argument, den Eltern des Kindes sei empfohlen worden, die Patientin ins Kinderspital St. Gallen zu bringen, weil dieses für die Abklärung besser geeignet sei. Dieser Umstand war im «Blick» indes nur ungenügend wiedergegeben worden, befand jetzt der Presserat. Laut der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» wäre das Blatt «verpflichtet gewesen, die Sichtweise des Spitals wenigstens gerafft in fairer Weise wiederzugeben», was nicht der Fall gewesen sei. Die Beschwerde wurde darum gutgeheissen. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/25330.htm
Donnerstag
22.10.2009



