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Freitag
09.03.2001

Mit seiner Kampagne gegen Kampfhunde hat der «Blick» nicht gegen die Wahrheitspflicht verstossen. Die Medien seien im Gegenteil dazu verpflichtet, über die Gefahren im alltäglichen Leben zu berichten, teilte der Presserat am Freitag mit. Drei Hundehalter hatten sich beim Rat über die undifferenzierte Verwendung von Begriffen wie «Kampfhund», «Bestien» oder «Killerhunde» in der Kampagne beklagt und meinten, mit der Berichterstattung habe die Tageszeitung indirekt den Tod einer Frau verursacht, die aus Angst vor einem angreifenden Hund in die Limmat gesprungen war. Diese Argumentation wies der Presserat zurück, da es zur Kritik- und Kontrollfunktion der Medien gehöre, neue oder neu entdeckte Phänomene aufzugreifen. Wenn die Medien aus Angst vor möglichen Überreaktionen von Einzelpersonen auf die Berichterstattung über potentielle Gefahren verzichten sollten, könnten sie ihre Aufgabe nicht mehr angemessen wahrnehmen. Zudem habe sich der Begriff «Kampfhunde» in der öffentlichen Diskussion als Bezeichnung für aggressive Hunde eingebürgert. Deshalb verstösst es nicht gegen die Wahrheitspflicht, wenn Medien gebräuchliche Bezeichnungen übernehmen.