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Mittwoch
06.06.2001

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte soll über die Verurteilung eines «Blick»-Reporters wegen Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung entscheiden. Die Schweizer Tageszeitung «Blick» zieht das Urteil des Bundesgerichts an das Strassburger Gericht weiter. Das Urteil sei ein Angriff auf die Pressefreiheit, schreibt «Blick»-Chefredaktor Jürg Lehmann in der Ausgabe vom Mittwoch. Wenn ein Journalist nicht mehr fragen dürfe, könne er nicht mehr recherchieren. Das Bundesgericht bestätigte letzte Woche ein Urteil des Zürcher Obergerichts, das den Journalisten im September 1999 wegen Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung zu einer Busse von 500 Franken verurteilte. Mehr dazu: Eine Busse für eine Frage