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Mittwoch
29.07.2015

Medien / Publizistik

Nur die Bildlegende lässt der Presserat nicht durch. Mit dem Bericht des «Blicks» und dessen Online-Portal über den ehemaligen Schaffhauser Stadtparlamentarier Oliver Mank ist das Selbstkontrollorgan der Pressebranche dagegen einverstanden. Die Zeitung hat nach Ansicht des Rats über die Anschuldigungen wegen Menschenhandels gegen Mank berichten dürfen.

Manks Privatsphäre sei nicht verletzt worden, befand der Presserat. In dem umstrittenen Artikel, der Anfang Juli 2014 publiziert worden war, hiess es zu Oliver Mank, dass er ein Bordell betrieben habe und 2013 in zwei Fällen wegen Menschenhandels verurteilt worden war.

Der Politiker hielt seine Persönlichkeitsrechte für verletzt, weil der «Blick» seinen Namen öffentlich ins Spiel brachte. Während Mank 2006 und 2007 politisch aktiv gewesen war, stammten die Anschuldigungen aus dem Jahr 2011 und 2012.

Der Presserat argumentierte in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme, dass es im Fall Mank zulässig sei, einen Zusammenhang zwischen Vorwürfen und politischem Amt herzustellen, selbst wenn sie nicht in die gleiche Zeit fielen.

«Journalisten können ihre Rolle als `watch dogs` nicht spielen, wenn sie nicht auch die Vergangenheit von Politikern beleuchten können», so das Gremium. Mit «lediglich vier Jahren» empfand der Presserat die Zeitdifferenz zwischen dem politischen Amt und dem Gerichtsverfahren als nicht gross genug, um einen Bezug zum Amt als unzulässig einzustufen. «Eine Verletzung der Privatsphäre liegt demnach nicht vor.»

Nicht d'accord war der Rat mit der Bildlegende. Dass in der Legende nicht erwähnt worden war, dass gegen das Gerichtsurteil gegen Mank noch ein Berufungsverfahren laufe, gehe nicht. Der «Blick» hätte damit die Unschuldsvermutung verletzt.