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Montag
09.12.2013

TV / Radio

Bischof-Huonder-Klein-Report

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) war sich nicht einig, ob ein Beitrag der «Rundschau» über Bischof Huonder vom Bistum Chur das Programmrecht verletzt hat.

In einer Beschwerde an die UBI hiess es, der Beitrag des Schweizer Fernsehens SRF habe den Bischof einseitig ins Zentrum des Beitrags gestellt, der ihm eine Entzweiung der Kirchenbasis vorwirft. Doch auch die Bischöfe von Basel und St. Gallen hätten erwähnt werden müssen, da sich die beiden ebenfalls öffentlich gegen die «Pfarrei-Initiative», die eine Erneuerung der katholischen Kirche fordert, gerichtet hätten.

Die UBI wies die Beschwerde an ihrer öffentlichen Beratung vom Freitag schliesslich mit sechs zu drei Stimmen zurück. Im Zentrum des Beitrages habe nicht die «Pfarrei-Initiative» gestanden, sondern das Verhalten von Bischof Huonder bei Konfliktsituationen innerhalb der Kirche. Als öffentliche Person müsse er Kritik und Kontrolle der Medien aushalten können, beschied die UBI.