Content:

Sonntag
24.06.2018

IT / Telekom / Druck

Polizisten kontrollieren an der Kontrollstelle Kiefersfelden Fahrzeuge, die aus Österreich nach Deutschland kommen. Um Einreiseverbote zu erkennen und Mehrfach-Asylanträge zu verhindern, verlässt sich die deutsche Polizei auf Biometrie und zwei Datenbanken, wie Spiegel Online berichtet.

Die Bundespolizei darf Flüchtlinge an der Grenze nun abweisen, wenn ein Einreiseverbot vorliegt. Dafür hat Bundesinnenminister Horst Seehofer mit einem Erlass gesorgt. Er erteilte die entsprechenden Anweisungen an die zuständige Bundespolizei. Bisher konnten Flüchtlinge nach Deutschland mit einem neuen Asylantrag zurückkehren, auch wenn sie bereits vorher abgewiesen worden waren.

Um die Identität eines Flüchtlings an der Grenze festzustellen, überprüfen Bundespolizisten zunächst die Ausweisdokumente der Person, die Asyl in Deutschland beantragen will.

Dann überprüfen die Grenzbeamten die Einträge in zwei europäischen Datenbanken, um Informationen über Flüchtlinge an der Grenze zu finden. Um zu klären, ob die Asylsuchenden bereits in einem anderen europäischen Land registriert sind, greifen sie auf die Datenbank Eurodac zu. Dort werden europaweit die Fingerabdrücke von Asylbewerbern gespeichert, sofern sie älter als 14 Jahre sind.

In den Datenbanken des Schengener Informationssystems (SIS) wird hingegen vermerkt, ob ein Einreiseverbot gegen eine Person vorliegt. Wenn eine solche Wiedereinreisesperre im SIS hinterlegt ist, dann dürfen Grenzbeamte die Person an der Grenze abweisen.