Content:

Freitag
27.12.2002

Das Buch «Die verbotene Wahrheit. Die Verstrickungen der USA mit Osama bin Laden» darf in der Schweiz verkauft werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Yeslam Binladin, einem Halbbruder von Osama bin Laden, abgewiesen. Das Genfer Kantonsgericht war im vergangenen September - entgegen dem erstinstanzlich ausgesprochenen Verkaufsverbot - zum Schluss gekommen, dass das Buch die Persönlichkeit von Yeslam Binladin und seiner Finanzgesellschaft Saudi Investment Company nicht verletze. Deren dagegen erhobene Beschwerde hat das Bundesgericht nun abgewiesen. Das Kantonsgericht habe willkürfrei davon ausgehen dürfen, dass der Durchschnittsleser - so er sich denn überhaupt für den Halbbruder und dessen Gesellschaften interessiere - nicht den Schluss ziehe, Yeslam Binladin oder seine Gesellschaft würden mit Osama Bin Laden oder seinem Terrornetzwerk gemeinsame Sache machen, hielten die Lausanner Richter in dem am Freitag veröffentlichten Urteil fest (Urteil 5P.362/2002 vom 17. Dezember 2002; keine BGE-Publikation). In der Romandie war «Die verbotene Wahrheit» bis jetzt nicht erhältlich. In Deutschschweizer Buchhandlungen stand es trotz Verkaufsverbot in den Regalen.

Das Bundesgericht hatte sich mit dem Buch der französischen Autoren Jean-Charles Brisard und Guillaume Dasquié bereits im Juli zu befassen. Es ging dabei einzig um die Frage der Zuständigkeit der Genfer Gerichte. Im November hatte es der nun abgewiesenen Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt. Parallel zum Rechtsstreit über den Vertrieb des Buchs hat Yeslam Binladin in Genf einen Zivilprozess gegen die Autoren und gegen den Verlag des Buches angestrengt. Der Milliardär Yeslam Binladin lebt seit Jahren in Genf und wurde 2001 eingebürgert. Mehr dazu: Bin-Laden-Buch doch nicht im Laden