Die Billag hat im Jahr 2013 1456 Anzeigen an das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) gestellt, das sind mehr als doppelt so viele wie noch im Jahr zuvor. Im Jahr 2012 waren noch 569 Anzeigen gegen Schwarzseher eingegangen, 2011 erst 293.
«Die Zunahme geht eigentlich zurück auf die Revision des Radio und Fernsehgesetzes aus dem Jahr 2007», sagte Billag-Mediensprecher Jonny Kopp dem Klein Report. «Die Gebührenpflicht von multifunktionalen Geräten wurde dann erstmals ins Gesetz aufgenommen. Ein Bundesverwaltungsgerichtsentscheid aus dem Jahr 2012 stützte dann die entsprechende Praxis der Billag.»
Das Bundesgericht entschied, dass multifunktionale Geräte wie Computer oder Smartphones grundsätzlich als Empfangsgeräte gelten. Besitzer solcher Geräte, die kein TV-Gerät besitzen, müssen TV-Gebühren zahlen, wenn ein Programm zum Fernsehen installiert oder ein Abonnement dazu abgeschlossen ist.
«Im Alltag mussten wir feststellen, dass die Bereitschaft, für multifunktionale Geräte Radio- und Fernsehgebühren zu zahlen, mancherorts nicht vorhanden ist. Ich möchte aber festhalten, dass der Grossteil der Konsumentinnen und Konsumenten zahlt. Mittlerweile sind über drei Millionen Gebührenzahler bei der Billag angemeldet, dagegen sind die 1456 Angezeigten ein kleiner Teil», betonte Kopp.
Die Billag zeigt einen Haushalt dann an, wenn trotz Empfangsgeräten die Zahlung der Gebühren verweigert wird. Das Bakom muss anschliessend feststellen, ob die Meldepflicht verletzt wurde und der betreffende Gerätebesitzer gebüsst wird.
Am Mittwoch berät der Nationalrat über die Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes. Nach dem Willen des Bundesrates sollen die Radio- und TV-Gebühren neu für jeden Haushalt gelten und dafür von 462 auf 400 Franken herabgesetzt werden.
«Aus der täglichen Praxis weiss die Billag, dass die Definition der Empfangsgeräte und die technischen Abklärungen immer schwieriger werden, daher begrüssen wir einen Systemwechsel», erklärte Kopp die Linie der Billag zum Vorschlag der Bundesrates.