Laut Bundesgericht darf die private Billag AG beim Inkasso auftreten wie eine Verwaltungsbehörde des Bundes. Ein Tessiner hatte gegen den Zahlungsbefehl der Billag Rechtsvorschlag erhoben. Sie erliess daraufhin eine Zahlungsverfügung, die unangefochten blieb. Gestützt auf diese ersuchte sie in der Folge um Fortsetzung der Betreibung. Die Tessiner Richter stellten sich jedoch auf den Standpunkt, die Billag dürfe nicht wie eine Verwaltungsbehörde über die Zahlungspflicht zu verfügen. Dies, weil der Bundesrat nicht befugt gewesen sei, die entsprechende Kompetenz an eine private Organisation zu delegieren. Vielmehr müsse sich die Billag ihr Forderungsrecht wie jeder «normale» Gläubiger zunächst vor dem Richter erstreiten. Das Bundesgericht verwarf diese Auffassung. Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen räume der Regierung hier einen weiten Spielraum ein, hielt es fest. Der Bundesrat habe die entsprechende Kompetenz der Billag deshalb übertragen dürfen.
Dienstag
27.11.2001