Der «Bild»-Journalist Nikolaus Harbusch hat für die Pressefreiheit gekämpft und mit seiner Klage vor Gericht gewonnen. Der Bundestag muss der Presse Auskunft über die Verwendung von Mitteln der Sachleistungspauschale durch Abgeordnete erteilen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin auf Antrag von Harbusch auf dem Weg einer einstweiligen Anordnung am Donnerstag entschieden.
Der Pressevertreter wollte von der Bundestagsverwaltung wissen, welche Abgeordneten des jetzigen Bundestages unter Inanspruchnahme der Sachleistungspauschale im Jahre 2013 mehr als fünf Tablet-Computer beziehungsweise ein Smartphone erworben haben. Die im Abgeordnetengesetz vorgesehene Sachleistungspauschale in Höhe von 12 000 Euro pro Kalenderjahr ermöglicht es jedem Abgeordneten, mandatsbedingte Kosten - wie Bürokosten, Fahrtkosten, Mehraufwendungen am Sitz des Bundestages - mit der Bundestagsverwaltung abzurechnen.
Die Bundestagsverwaltung hat die Auskunft mit dem Argument verweigert, das freie Mandat jedes Abgeordneten schliesse eine Kontrolle der von den Abgeordneten für Sachmittel geltend gemachten Kosten aus. Dem ist die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt. Gerade weil eine Kontrolle der zweckgebundenen, allein für die Ausübung des Mandats gewährten Sachmittel wegen des Grundsatzes des freien Mandats nicht durch staatliche Stellen erfolgen dürfe, könne sie nur durch die Öffentlichkeit, informiert von der Presse, erfolgen.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.