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Sonntag
17.07.2016

Medien / Publizistik

«Ein Toter hat keine Privatsphäre», so argumentierte der Rechtsvertreter von «Blick» und Blick.ch und wollte damit rechtfertigen, dass ein Bild eines verstorbenen WK-Soldaten in den eigenen Medien publiziert wurde. Der Presserat sieht das anders und heisst eine Beschwerde gegen die beiden Ringier-Medienprodukte teilweise gut.

«Ich fühle nur Trauer» titelte der «Blick» am 23. September 2015 und publizierte zusätzlich ein Bild des im WK tödlich verunfallten Soldaten Tobias W. Noch am gleichen Tag wurde deshalb beim Schweizer Presserat eine Beschwerde eingereicht wegen «unkorrekter Quellenangabe», «Nichtrespektierung der Privatsphäre» und «Missachtung der Würde der Angehörigen des Verstorbenen».

In seiner Stellungnahme entgegnete der «Blick»-Rechtsvertreter, dass der «Tote keine Privatsphäre hat, auch medienethisch nicht». Deshalb beantragte er die Abweisung der Beschwerde. Diesem Antrag folgte der Presserat nur teilweise: Bereits in seiner Stellungnahme zum schweren Car-Unfall bei Siders präzisierte der Presserat, dass es grundsätzlich zulässig ist, Bilder verstorbener Opfer eines Verkehrsunfalls zu zeigen, soweit die Angehörigen explizit mit der Veröffentlichung einverstanden sind und die Fotos zur Verfügung stellen.

«Journalistinnen und Journalisten dürfen Bilder, auf denen Verstorbene herausgehoben sind – es sei denn das öffentliche Interesse überwiege – nur dann publizieren, wenn die Angehörigen die Bilder explizit freigeben», stellte der Presserat schon damals klar.

Insbesondere gegenüber Trauernden seien Journalistinnen und Journalisten zudem angehalten, besondere Zurückhaltung auszuüben. Der «Blick» unterliess es jedoch, bei den Eltern des WK-Soldaten um Erlaubnis für die Veröffentlichung des Bildes zu fragen – oder sonst ganz auf die Publikation des Bildes zu verzichten.

Damit haben «Blick» und Blick.ch Ziffer 7 der Pflichten der Journalistinnen und Journalisten verletzt. In den weiteren Punkten, also der «unkorrekten Quellenangabe» und «Missachtung der Würde der Angehörigen des Verstorbenen», wurde die Beschwerde abgewiesen.

Bei Ringier wurde der Entscheid des Presserates indes «zur Kenntnis» genommen und «intern diskutiert», wie Edi Estermann, CCO Ringier, dem Klein Report sagt. Auch in ähnlichen Fällen zeigte der «Blick» in der Vergangenheit jeweils Bilder von Opfern oder Tätern. Wird sich das nun ändern? «Die Chefredaktion im Newsroom der `Blick`-Gruppe entscheidet jeweils von Fall zu Fall, wie die Bildverwendung bei einer Berichterstattung aussehen soll», sagt Estermann.