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Donnerstag
02.10.2014

Medien / Publizistik

Speer-Klein_Report

Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte der Presse: Die «Bild»-Zeitung durfte sich über das Privatleben von Brandenburgs Ex-Innenminister Rainer Speer auslassen, hat das Gericht in Karlsruhe entschieden.

2010 hatte die «Bild»-Zeitung bekannt gemacht, dass der Politiker Vater eines unehelichen Kindes ist, während Jahren keinen Unterhalt gezahlt und die Mutter stattdessen Unterhalt vom Staat bezogen hat. Die Zeitung zitierte aus den privaten E-Mails, die Speer und seine Geliebten austauschten. Speer bestätigte die Vorwürfe der Boulevardzeitung und trat zurück.

Die «Bild»-Zeitung habe «einen Missstand von erheblichem Gewicht» aufgedeckt, woran «ein überragendes öffentliches Interesse» bestehe, schrieben die Karlsruher Richter in ihrer Urteilsbegründung. 2010 hatte das Landgericht Berlin die Berichterstattung verboten, noch bevor sie «Bild» veröffentlichen konnte. Das Urteil der Vorinstanz wurde jetzt endgültig aufgehoben.

Der Axel Springer Verlag freute sich über den Entscheid: «Wenn ein Politiker sich derartige Verfehlungen leistet, dann dürfen Journalisten nicht nur berichten - sie müssen es! Das hat der BGH heute unmissverständlich klargestellt», sagte Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht des Verlags, gegenüber den Medien. 

Besonders erfreut sei man darüber, dass das Gericht die Wortlautzitate ausdrücklich erlaubt habe. Direktes Zitieren sei «absolut notwendig» gewesen, «um anschaulich zu belegen, wie Speer mit seiner Verantwortung gegenüber der nichtehelichen Tochter, ihrer Mutter und dem Steuerzahler umgegangen ist», so Soehring weiter.