Das Verfahren, das von der Boulevardzeitung «Bild» gegen Bundesrätin Simonetta Sommaruga angestrengt worden ist, ist vom Tisch. Es hätten sich keine Hinweise dafür ergeben, dass das Vorgehen der Schweizer Justizbehörden gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstossen habe, zitiert die «Aargauer Zeitung» einen Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf.
«Bild» hatte Sommaruga Freiheitsberaubung, Falschanzeige, Nötigung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen. Damit reagierte die Zeitung auf den Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder, die den Ankauf einer CD mit Steuerdaten mit ausgehandelt haben sollen. Bei der «Bild» ist man scheinbar über die PR, die man mit der Anzeige erreicht hat, bereits zufrieden: Über die Abweisung der Klage ist auf der Webseite nichts zu lesen.