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Mittwoch
25.07.2012

Die «Bilanz» schrieb im Sommer 2010 über den Immobilienunternehmer Remo Stoffel, der die Therme in Vals renovieren und erweitern will. Der Titel des Artikels: «Zieht seine Partner über den Tisch». Darin warf die «Bilanz» dem Unternehmer unter anderem vor, er solle gelogen haben und gegen ihn werde eine Strafanzeige vorbereitet.

Stoffel klagte und das Bezirksgericht Zürich stellte nun fest, dass der Unternehmer in seiner Persönlichkeit verletzt worden sei. Die Publikation muss jetzt gemäss dem Urteil mehrere Textpassagen aus dem Artikel auf der Webseite löschen oder unlesbar machen (unter anderem den Titel) und dem Kläger eine Genugtuung von 3000 Franken bezahlen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da beide Parteien noch Berufung einlegen können.

Bei der Zeitung hat man darauf reagiert, dass das Urteil öffentlich wurde, und eine Klarstellung auf der Webseite publiziert. Darin wird Stoffel vorgeworfen, sein PR-Büro habe Auszüge aus dem Urteil verbreitet, obwohl der Entscheid noch keine Rechtskraft erlangt habe. Ausserdem sei unerwähnt geblieben, dass sich der Unternehmer in der Mehrzahl der von ihm monierten Textpassagen vor dem Gericht nicht durchgesetzt habe.

So habe das Gericht in einem Punkt festgehalten, es sei durchaus vertretbar, dem Kläger die Erteilung einer unwahren Auskunft zu unterstellen. In einer anderen Passage heisst es: «Allerdings rechtfertigt wiederum die Geschichte mit dem WIR-Check die Einschätzung, es bestehe beim Kläger ein `betrügerisches Potenzial`. So wenig schmeichelhaft die Wertung ist, erscheint sie unter den gegebenen Umständen als vertretbar.»