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Mittwoch
07.06.2023

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Nicht nur «Behörden-Willkür» kritisieren die Ggener des neuen Reklame-Reglements, sondern auch eine «Verletzung der Grundrechte». (Bild Screenshot SRF)

Nicht nur «Behörden-Willkür» kritisieren die Ggener des neuen Reklame-Reglements, sondern auch eine «Verletzung der Grundrechte». (Bild Screenshot SRF)

Am 18. Juni entscheidet die Bieler Bevölkerung über das neue Reklame-Reglement mit dem neuen Artikel 5, wonach Werbeplakate künftig zweisprachig sein müssen. 

Das Nein-Komitee, zu dem die Aussenwerbung Schweiz (AWS) und Schweizer Werbe-Auftraggeberverband (SWA) gehören, wehrt sich gegen die unbedachten Folgen, wenn die Zweisprachigkeit für Aussenwerbung zur verbindlichen Norm erhoben würde. 

Der umstrittene Artikel 5 lautet: «Alle Reklamen müssen, gestützt auf die in der kantonalen Verfassung verankerten und in der Stadt Biel geltenden Prinzipien zur Zweisprachigkeit, in den beiden offiziellen Amtssprachen konzipiert werden.»

Das Nein-Komitee kritisiert nun das Abstimmungsbüchlein. Dort steht auf Seite 8 unten: «Die Formulierung (zum Artikel 5) lässt «Spielraum für eine angemessene Umsetzung».

Die Kritik: Es werde nicht schriftlich und im Detail festgehalten, worin dieser Spielraum genau besteht. 

Im Gegenzug ist die «Muss»-Formulierung im Reglement sehr klar. Die Empfehlung des Nein-Komitees, das Wort «müssen» in ein «sollen» abzuschwächen, haben die Behörden nicht aufgenommen. 

«Die von der Stadt im Abstimmungskampf erwähnten angemessenen ‚Ausnahmen‘ für Eigennamen, Marken und Slogans kommen im 25-seitigen Büchlein mit keinem Wort vor. Klare Sachverhalte fehlen», kritisiert das Komitee weiter.

Das Komitee befürchtet, dass nach eigenem Gutdünken der Stadt-Verantwortlichen entschieden werde, wann eine Ausnahme gemacht werde und wann nicht. 

Doch nicht nur «Behörden-Willkür» lautet die Kritik, sondern auch eine «Verletzung der Grundrechte» beklagen die Gegner der Neuerung. «Das neue Reklame-Reglement stellt mit dem Artikel 5 einen Eingriff in verfassungsmässige Grundrechte (wie Wirtschaftsfreiheit, Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit) dar und verstösst in verschiedener Hinsicht gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip», so der Klartext des Nein-Komitees.

Ob das auch die Stimmbevölkerung so sieht, wird sich am 18. Juni entscheiden.