Die Stadt Biel aktualisiert das Reglement über die Reklame aus dem Jahr 2002, wie auf der Webseite der Stadt Biel, Ville de Bienne am Donnerstag im Detail mitgeteilt wurde.
Die überarbeitete Fassung «bietet den wirtschaftlichen Akteuren Spielraum und gewährleistet gleichzeitig, dass das Stadtbild, die Lebensqualität und die Sicherheit im öffentlichen Raum nicht beeinträchtigt werden», wie es heisst.
Die Totalrevision des Reklamereglements nach 21 Jahren wird am 26. April im Stadtrat behandelt und soll am 18. Juni den Bieler Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt werden.
Das Reklamereglement berücksichtigt die Freiheit von Gewerbe und Wirtschaft beim Einsatz und der Gestaltung von Reklamen. Es gewährt weiterhin einen grossen Spielraum für das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Raum und Reklamen für Firmen. «Gleichzeitig sollen Reklamen möglichst stimmig in das Stadtbild eingebettet werden», sieht das neue Reglement vor.
Dieses wird geschaffen, «um angesichts der rasanten Entwicklungen im Werbemarkt die bewährte Bewilligungspraxis zeitgemäss weiterzuführen und die Gleichbehandlung der Gesuchstellenden zu gewährleisten». Eine dieser Entwicklungen sei zum Beispiel die heutige Grösse von Plakaten.
Auch sollen «neue Formen von Reklamen, insbesondere digitale Reklamen» berücksichtigt werden. Die Zweisprachigkeit von Biel Bienne soll auch im Werbebereich verankert sein. So müssen Reklamen auf dem Gemeindegebiet grundsätzlich in beiden Amtssprachen konzipiert werden. Dabei sei zu beachten, dass das Reklamereglement nur baubewilligungspflichtige Reklamen und Reklameträger betrifft. Temporäre Plakate für Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen sind baubewilligungsfrei und deshalb nicht vom Reklamereglement erfasst.
Für Diskussionen hatte in Biel in der Vergangenheit das Verbot von religiöser Werbung auf den Fahrzeugen der Bieler Verkehrsbetriebe geführt. Das soll in Zukunft genauer unter die Lupe genommen werden. Auch soll Rücksprache mit der Allgemeinen Plakatgesellschaft APG vorgenommen werden, wenn eine konkrete Werbeanfrage in rechtlicher Hinsicht als «heikel» eingestuft wird.
Aufgrund der Einwände seitens der Kulturorganisationen wurde das ursprünglich vorgesehene Verbot von Fremdreklamen in der Altstadt durch eine Regelung ersetzt, die ermöglicht, dass dort auf so genannten «Trägern für freie Plakatierung» insbesondere kulturelle Anlässe beworben werden können. Kommerzielle Fremdreklamen bleiben aber weiterhin ausgeschlossen.
Die bisherigen Plakatierungspläne werden in einem einzigen Plakatierungsplan zusammengefasst. Die Möglichkeiten zum Anbringen von Reklamen insgesamt werden aber nicht verringert.
Da das Plakatierungspotenzial unter dem Strich gleichbleibt, seien auch keine Auswirkungen auf die Konzessionseinnahmen für die Plakatierung im öffentlichen Raum zu erwarten.